Gratis-Vignette für Behinderte
Menschen mit Behinderungen haben in Österreich unter folgenden Umständen Anspruch auf eine Gratis-Vignette:
Im Behindertenpass des Bundessozialamtes ist entweder die Eintragung “Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel” ODER “Blindheit” vermerkt. UND das Fahrzeug ist auf die behinderte Person zugelassen.
Falls die Voraussetzungen zu einer Gratis-Vignette erfüllt werden, kann auch nach dem Kauf der Vignette eine Kostenrückerstattung bei der ASFINAG beantragt werden.
Adresse:
ASFINAG MAUT SERVICE GMBH
Alpenstraße 99
5020 Salzburg.
00800 400 12 400 (gratis Hotline)